Urkunden aus ehmaligen deutschen Gebieten
(jetzt Polen/Russland)

Wir helfen Ihnen bei der Anforderung von Geburts-, Sterbe- und Abstammungsurkunden aus Polen und Russland. Voraussetzung für die Beantragung ist:

  • Das es sich um einem ein ehemaliges deutsches Staatsgebiet (Stand vor dem 2. Weltkrieg) handelt
  • Das Sie genaue Daten (Geburtsdatum und Ort, keine ungenauen Datumsbereiche) haben
  • Das es sich um einen deutschen Staatsbürger handelt.

Die Anfragen werden von uns umgehend an die zuständige Behörde weitergegeben. Die Bearbeitungsdauer für die Urkunden ist aufgrund der „Überlastung“ des zuständigen Sachbearbeiters der Behörde leider dennoch oft sehr lange (> 6 Monate). Haben Sie aber Geduld. Es werden aber alle Anfragen bearbeitet und Sie erhalten auf jeden Fall zumindest eine Negativauskunft, falls keine Unterlagen gefunden werden können. In der Regel sind aber sämtliche Personenstandsurkunden seit 1876 aus Preußen verfügbar.

1. Geben Sie hier die Daten des Urkundenbestellers an.
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2. Welche Urkunde benötigen Sie




für

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(bitte genaue Angaben machen zur frühere deutschen Ortsbezeichnung Angabe des Kreises/Provinz und falls vorhanden aktueller Ortsname in polnisch/russisch)
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3. Bestelldetails
4. Zahlung erfolgt per

Die Gebühr für diesen Service beträgt: 35,00


Pflichtfeld

Sie beauftragen und bevollmächtigen hiermit die Firma InterTimer GmbH Urkunden auf Ihren Namen für Sie beim zuständigen Standesamt zu bestellen. Absichtlich falsche Angaben (zum Beispiel Anforderung einer Geburtsurkunde ohne Berechtigung, Angabe eines falschen Bankkontos) werden strafrechtlich verfolgt. Die Lastschriftgebühr wird Ihnen erst nach Zusendung der Urkunden abgebucht. Die Firma InterTimer GmbH haftet im Rahmen dieses Vorganges nur bei grober Fahrlässigkeit. Sie erhalten die Urkunden direkt vom Standesamt per Post zugesandt. In der Regel sollten Sie die Urkunden innerhalb von 1 Woche (bis 14 Tage) erhalten. Rückfragen des Standesamtes sind vereinzelt möglich. Wir unterstützen Sie dabei bei allen den Vorgang betreffenden Behördenangelegenheiten (telefonische Rückfrage, teilweise Anfrage vor Ort).

Widerrufsbelehrung. Solange der Auftrag noch nicht an das Standesamt weitergegeben wurde, können Sie den Auftrag per Email an info@standesamtauskunft.de widerrufen. Die Anträge werden aber gewöhnlich sofort an das zuständige Standesamt weitergegeben. Bitte beachten Sie, dass wir ein privater Dienstleister sind. Nach Weiterleitung ist ein Widerruf des Auftrages nicht möglich.